Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen

Leistungsbeschreibung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in
  • vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
    Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und
  • verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 – 10a, 12 BauGB):
    Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.

Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.

Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

Stadtverwaltung Bürgel

Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
Telefon
036692 491-0
Fax
036692 22253

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