Förderung für forschungsbezogene Infrastruktur an Hochschulen beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt die Hochschulen des Landes bei forschungsbezogenen Neu-, Aus-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochschulbau (HSB) und bei deren notwendiger, forschungsbezogener Gebäudeersteinrichtung (GEE).

Gegenstand der Förderung von Vorhaben der forschungsbezogenen Infrastruktur an den Hochschulen des Landes aus Mitteln des EFRE 2021 – 2027 sind vorhabenbezogen tatsächlich getätigte Ausgaben und beziehen sich auf:

  • forschungsbezogene Neu, Aus-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochschulbau (HSB)
  • deren notwendige, forschungsbezogene Gebäudeersteinrichtung (GEE), die bei der Beschaffung und dem Anschluss von Geräten und Erstausstattungen entstehen (allgemeine und besondere Ausstattung)

Förderfähige Ausgaben sind also von den Hochschulen vorhabenbezogen für die Planung und Realisierung getätigte Ausgaben beziehungsweise Ausgaben für die Planung und Beschaffung.

Sie erhalten eine Förderung als Zuweisung in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben aus EU- und Landesmitteln und bringen 10 Prozent als Eigenanteil in die Förderung ein.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Abteilung 5 - Forschung, Technologie und Innovation

Postanschrift
Postfach 90 02 25
99105 Erfurt

Adresse
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt
Telefon
+49 361 57371-1999
Fax
+49 361 57171-1990