Zuständigkeitsfinder
Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" einreichen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre politische Stiftung eine Projektförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhält, müssen Sie das BMZ einmal jährlich über die Projektentwicklung informieren.
Übermitteln Sie dem BMZ dazu jedes Jahr bis spätestens 30.04. einen Zwischennachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Für das letzte Jahr des Förderzeitraums können Sie den Sachbericht des Zwischennachweises in den Verwendungsnachweis integrieren.
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.
Ei Sachbericht enthält insbesondere:
- eine Darstellung der Verwendung der Zuwendung und zeigt Veränderungen in den projektrelevanten Rahmenbedingungen und in der Projektkonzeption und -organisation auf
- einen systematisierten Vergleich der geplanten Ziele eines Vorhabens beziehungsweise Teilprojektes mit den erreichten direkten Wirkungen anhand von Indikatoren oder nach sonstigen Parametern
Im zahlenmäßigen Nachweis weisen Sie alle Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans aus.
Das BMZ behält sich vor, bei Bedarf weitergehende Informationen über ein Projekt anzufordern.
Verfahrensablauf
Reichen Sie Zwischennachweise und den Verwendungsnachweis online oder per Post beim BMZ ein.
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Online-Formular ab.
- Alternativ können Sie das ausgefüllte Online-Formular ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das BMZ senden.
- Das BMZ prüft Ihre Nachweise und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
Voraussetzungen
Ihre politische Stiftung erhält eine Projektförderung des BMZ.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Online-Antragsformular
- Zwischennachweis oder
- Verwendungsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 6 MonateIhren Verwendungsnachweis benötigt das BMZ spätestens 6 Monate nach Erfüllung des Zuwendungszwecks beziehungsweise Ablauf des Bewilligungszeitraums.
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung der Verwendungsnachweise/Zwischennachweise ist eine verwaltungsinterne Angelegenheit. Die Stiftungen werden nicht über das Ergebnis informiert. Das Einreichen der Verwendungsnachweise ist nicht mit einer Antragsbearbeitung vergleichbar.
Rechtsgrundlage
- Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen aus Kapitel 2302 Titel 687 04 – FR – (Neufassung vom 04.01.2021)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Rechtsbehelf
entfällt
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
07.08.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Adresse
53113 Bonn, Stadt
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.bmz.de/de/service/kontakt/dienstsitz-bonn-29554
Postanschrift
53045 Bonn, Stadt
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr