Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen

Leistungsbeschreibung

Nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" könne Sie medizinische Rehabilitationsleistungen bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) beantragen. Diese Leistungen können Sie unter anderem bei chronischen Erkrankungen oder nach Operationen in Anspruch nehmen.

Die Rehabilitationsleistungen sollen Ihnen ermöglichen, Ihren Beruf wieder selbstbestimmt, gleichberechtigt und eigenverantwortlich auszuführen und wieder aktiv am Leben teilhaben zu können. Durch die Rehabilitationsmaßnahme soll Ihre Gesundheit verbessert oder eine Verschlechterung vermieden werden. Dies gilt insbesondere, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist.

Wenn Sie bereits gemindert erwerbsfähig sind, zielt die medizinische Rehabilitation auf Ihre dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ab.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre medizinische Rehabilitation entweder ambulant oder stationär in Anspruch zu nehmen.

Auch wenn Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie Leistungen zur medizinischen Reha in Betracht ziehen, wenn dadurch Ihre Erwerbsfähigkeit voraussichtlich wiederhergestellt werden kann.

Sie können eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen, wenn Sie der Eigenanteil aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse unzumutbar belasten würde.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) - Kompetenzzentrum Reha/BHH

Adresse
Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel, documenta-Stadt
Öffnungszeiten

Anrufzeiten:

Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung