Rente von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten

Leistungsbeschreibung

Als Versicherte oder Versicherter können Sie eine Rente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten, bei

  • längerfristiger Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
  • als Folge eines Versicherungsfalls: Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten

Die MdE gibt an, in welchem Ausmaß Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Dabei wird nicht Ihre bisherige Tätigkeit, sondern das gesamte Gebiet des Erwerbslebens berücksichtigt. Bei jugendlichen Versicherten beruht die MdE auf den Auswirkungen, die sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden.

Die Höhe der Rente ist abhängig von 

  • der Höhe der MdE und 
  • der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (JAV). Der JAV ist der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen in den 12 Monaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall passiert ist. 

Für bestimmte Personengruppen errechnet sich die Rente anders. Die Höhe der Rente beruht auf dem sogenannten durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst (dJAV) unter Berücksichtigung möglicher Altersabschläge für:

  • landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sowie
  • deren Ehefrauen und -männer oder Lebenspartnerinnen und -partner

Für Schwerverletzte (MdE von 50 Prozent und mehr) erhöht sich der JAV bei Renten auf unbestimmte Zeit: 

  • um 25 Prozent bei einer MdE von 50 bis 74 Prozent 
  • um 50 Prozent bei einer MdE von 75 bis 100 Prozent
  • gilt nicht für vorläufige Renten 

Für mitarbeitende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag beruht der JAV zusätzlich auf der sogenannten Bezugsgröße. Die Bezugsgröße basiert auf dem Durchschnittseinkommen in Deutschland und ändert sich jährlich.

Für Minderjährige ist ein niedrigerer JAV festgesetzt. 

Für die im Unternehmen dauerhaft mitarbeitenden Familienangehörigen ohne Arbeitsvertrag verringert sich der JAV. Wie stark sich der JAV verringert hängt davon ab, wie alt die Person zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ist.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

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