Landwirtschaftliche Unfallversicherung: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen beantragen

Leistungsbeschreibung

Auftraggebende und Subunternehmen fordern möglicherweise von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung weisen Sie nach,

  • dass die Personen, die in Ihrem Unternehmen arbeiten, bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versichert sind,
  • dass Ihr Unternehmen die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt hat.

Bei Bedarf stellt die SVLFG für Sie eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung enthält zusätzlich

  • die veranlagten Unternehmensteile,
  • Angaben über die Höhe der gemeldeten Arbeitsentgelte pro Jahr,
  • die vollständige Summe der Beiträge und Vorschüsse.

Stehen noch Forderungen der SVLFG gegenüber Ihrem Unternehmen aus, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst nach Geldeingang ausgestellt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Adresse
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel, documenta-Stadt

Postanschrift
34105 Kassel, documenta-Stadt
Telefon
+49 561 785-0
Bemerkung: Anrufzeiten: Montag 08:00 16:00 Uhr Dienstag 08:00 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 16:00 Uhr Freitag 08:00 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fax
+49 561 785219006
DE-Mail
poststelle@svlfg.de-mail.de
Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr 
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung