Zuständigkeitsfinder
Zuwendung Modellprojekt in der politischen Bildung beantragen
Leistungsbeschreibung
Diese Zuwendung für Ihr Modellprojekt müssen Sie bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) beantragen.
Anträge können stellen:
- Bildungsträger,
- Vereine und
- weitere Akteure mit einer Projektidee in der politischen Bildung
In dem Antrag auf Zuwendung sind von Ihnen Angaben unter anderem zu folgenden Punkten zu machen:
- Beschreibung und Ziele Ihres Projekts
- geplante Finanzierung und der Anteil Ihrer Eigenmittel
- geplanter Beginn und Dauer Ihres Projekts
Sie können Ihren Antrag initiativ und ganzjährig stellen oder sich mit Ihrem Modellprojekt konkret auf eine thematische Ausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung bewerben.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag bereits vor Projektbeginn stellen müssen. Bereits laufende Modellprojekte erhalten keine Zuwendung.
Nach Abschluss Ihres Modellprojekts sind Sie verpflichtet, einen Sachbericht und sowie Nachweise über die Verwendung der Fördermittel einzureichen.
Was ist ein Modellprojekt?
Modellprojekte sind zeitlich begrenzte Projekte
- deren Ergebnisse auf andere Bildungsträger oder Förderbereiche übertragbar sind
- und die Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf Entwicklung, Erprobung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Transfer von Methoden und Konzeptionen
- die Förderung gilt jeweils nur für den Zeitraum, der im Zuwendungsbescheid festgelegt ist. Eine Anschlussfinanzierung ist nicht möglich
Ihren Antrag auf Zuwendung für Ihr Modellprojekt müssen Sie online oder schriftlich bei der BpB einreichen.
Sie können den Antrag auch als vertretungsberechtigte Person Ihres Projektträgers einreichen. Sie benötigen dafür eine entsprechende Vollmacht. Diese muss von allen befugten Vorstandsmitgliedern unterschrieben worden sein. Bei Fragen zur Ausgestaltung der Projektbeschreibung und des Finanzplans wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Förderung der BpB.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Zuwendung für Ihr Modellprojekt können Sie online oder schriftlich bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) einreichen.
Onlineverfahren
-
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN
- Laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch (PDF, JPG und PNG möglich, auch als Scan oder Foto).
- Senden Sie den Antrag ab.
- Die BpB entscheidet über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Zuwendungsbescheid oder eine Ablehnung.
Schriftlich per Post
-
Öffnen Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BpB.
- Sie können das Formular wahlweise digital auf dem PC ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
- Unterschreiben Sie das ausgedruckte Formular.
- Legen Sie Ihrem Antragsformular die erforderlichen Nachweise in Kopie bei.
- Senden Sie den Antrag per Post an die BpB.
- Die BpB entscheidet über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Zuwendungsbescheid oder eine Ablehnung per Post.
Voraussetzungen
Eine Zuwendung für Modellprojekt können beantragen:
- Bildungsträger,
- Vereine und
- weitere Akteure mit einer Projektidee in der politischen Bildung
Weitere Voraussetzung:
- Zum Zeitpunkt des Antrags darf mit der Projektmaßnahme noch nicht begonnen worden sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- ausführliche Projektbeschreibung und -planung
- Finanzplan
Wenn Sie als Verein oder Organisation (zum Beispiel als Bildungsträger) die Zuwendung beantragen:
- aktueller Jahresabschluss oder Geschäftsbericht des Vorjahres
- Nachweis der Rechtsform und des Vertretungsverhältnisses (zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Handelsregisterauszug, Satzung, Geschäftsordnung)
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Erfolgt Ihr Antrag auf eine bestimmte Ausschreibung, gibt es Einreichungsfristen, die Sie der jeweiligen Ausschreibung entnehmen können.
Außerhalb dieser Ausschreibungen gibt es keine Fristen, Sie können Ihren Antrag initiativ und ganzjährig stellen.
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitungsdauer des Antrags: in der Regel 8 bis10 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Anträge / Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Urheber
- Zuwendung für Modellprojekte Bewilligung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Widerspruch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Fachlich freigegeben am
10.05.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Adresse
53113 Bonn, Stadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr