Kredit mit Tilgungszuschuss für Neubau oder Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Neubau oder Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, welche die Anforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude erfüllen,
  • Ausbau von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die noch nicht in den Anwendungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen,
  • energieeffiziente Erweiterung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur um mehr als 50 Quadratmeter, die die Anforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude erfüllen.

Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn das Nichtwohngebäude eine Öl-Heizung hat,
  • für Leasingfinanzierungen,
  • für Eigenleistungen,
  • für Räume zur Glaubensausübung,
  • für Investitionen von politischen Parteien,
  • für Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Gebäude und umso weniger Energie brauchen Sie. Folgende Standards werden gefördert:

  • KfW-Effizienzgebäude 55,
  • KfW-Effizienzgebäude 70.

Wenn Sie Ihre Maßnahme nach dem Standard KfW-Effizienzgebäude 55 durchführen, können Sie einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Kreditbetrags bekommen. Sie können maximal EUR 50 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.
Wenn Sie Ihre Maßnahme nach dem Standard KfW-Effizienzgebäude 70 durchführen, bekommen Sie keinen Tilgungszuschuss.

Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld für die beantragte Maßnahme verwendet haben,
  • dass Sie den KfW-Effizienzgebäude-Standard erreicht haben.

Sie müssen alle Rechnungen und Unterlagen aufbewahren, die mit der Maßnahme zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Adresse
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon
+49 800 5399-001
Fax
+49 69 74319-500
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Für Beratung zur Finanzierung und Antragstellung:
    Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.