Förderung für Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) fördert mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder Modellvorhaben zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie im Rahmen des Modellprojekts theoretisches Wissen zur Bestandserhaltung erwerben oder praktische Erfahrungen sammeln wollen.

Sie können eine Förderung von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, wenn:

  • Ihr Projekt innovativ, modellhaft oder öffentlichkeitswirksam ist.
  • Ihr Projektinhalt einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden kann:
    • Archivbestand,
    • Bibliotheksbestand,
    • Fachkompetenz,
    • Forschung,
    • Notfallvorsorge oder
    • Öffentlichkeitsarbeit.
  • mit Ihrer Maßnahme Objekte in Archiven und Bibliotheken gesichert werden,
    • die einzigartig sind und
    • die mit der wissenschaftlichen, kulturellen oder historischen Bedeutung der Bestände einhergeht.

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Projekte, die Sie bereits begonnen oder schon abgeschlossen haben.
  • Projekte, zu deren Finanzierung Sie keinen substanziellen Eigenanteil oder Fördermittel von Dritten einbringen können.
  • Projekte zur Erhaltung von grafischen Kunstwerken, Gemälden sowie anderen Werken der Bildenden Kunst.

Die Entscheidung für eine Förderung Ihres Projekts erfolgt anhand einer der folgenden Kriterien:

  • Modellhaftigkeit
  • Öffentlichkeitswirksamkeit
  • Innovation

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten, die bei der Umsetzung des Projekts entstehen,
  • Ausgaben für Fremdleistungen,
  • Nebenkosten wie
    • Ausgaben für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien oder
    • Öffentlichkeitsarbeit, die unmittelbar dem Projekt zugeordnet werden können.

Nicht förderfähige Kosten sind:

  • Ausgaben für Stammpersonal und projektbezogenes Personal,
  • Investitionen,
  • Ausgaben für Dauerausstellungen oder regelmäßig durchzuführende Maßnahmen,
  • Ausgaben für notwendige bauliche und technische Maßnahmen,
  • die Beschaffung von Arbeitseinrichtungen oder
  • Ausgaben für Maßnahmen zur betrieblichen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit Ihrer Einrichtung, wie Magazinreinigung.

Nach Bewilligung können Sie die Fördermittel für die entstehenden Kosten gemäß den Angaben im Zuwendungsbescheid bei der KEK anfordern. Die Mittel werden dann noch in der Projektlaufzeit an Sie ausgezahlt, sodass die entstandenen Kosten direkt aus den Fördermitteln beglichen werden können.

Ihren Förderantrag reichen Sie bei der KEK ein.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Kulturstiftung der Länder

Adresse
Spandauer Damm 10
14059 Berlin, Stadt
Bemerkung: Kulturstiftung der Länder Schloss Charlottenburg Theaterbau
Telefon
+49 30 8936350
Fax
+49 30 89363526

Weitere Stellen

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Referat K 43
Adresse
Köthener Straße 2
10963 Berlin, Stadt
Bemerkung: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Stichwort: Modellprojektförderung zur Erhaltung schriftlichen Kulturguts
Telefon
+49 30 1868144330
Fax
+49 30 18681544330
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 99681-13837
Fax
+49 228 99681-3821
DE-Mail
poststelle@bkm-bund.de-mail.de