Risikobewertung für neue Stoffe in Lebensmittelkontaktmaterialien erbitten, die keiner EU-weit harmonisierten materialspezifischen Regelung unterliegen

Leistungsbeschreibung

Lebensmittelkontaktmaterialien unterliegen in Deutschland einer europäisch harmonisierten Gesetzgebung. Demnach dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die

  • die menschliche Gesundheit gefährden könnten,
  • zu unvertretbaren Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel führen oder
  • die von menschlichen Sinnen erfassbaren Eigenschaften der Lebensmittel beeinträchtigen, etwa Geschmack, Textur oder Farbe.

Als Hersteller müssen Sie sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden – unter anderem durch die Auswahl von Rohstoffen, die für die Herstellung von Materialien im Lebensmittelkontakt geeignet sind. Für einige Materialien gibt es bereit spezifische Regelungen zu Anforderungen für diese Substanzen. Das ist beispielsweise bei Kunststoff und Keramik der Fall.

Sie wollen einen Stoff für die Herstellung von Materialien im Lebensmittelkontakt verwenden, für den bislang keine Risikobewertung erfolgt ist? Dann können Sie ein Ersuchen um Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) an das BVL richten. Dem Ersuchen müssen Sie Hintergrundinformationen zur Erläuterung der wissenschaftlichen Problemstellung sowie des Gemeinschaftsinteresses beifügen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Dienststelle Berlin Gerichtstraße, Referat 113

Adresse
Gerichtstraße 49
13347 Berlin, Stadt
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
BVL-Dienststelle Berlin Gerichtstraße

Postanschrift
Postfach 11 02 60
10832 Berlin, Stadt

Bankverbindung

Empfänger: Bundeskasse Trier
Bank: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken
BIC: MARKDEF1590
IBAN: DE81590000000059001020