Zuständigkeitsfinder
Risikobewertung für neue Stoffe in Lebensmittelkontaktmaterialien erbitten, die keiner EU-weit harmonisierten materialspezifischen Regelung unterliegen
Leistungsbeschreibung
Lebensmittelkontaktmaterialien unterliegen in Deutschland einer europäisch harmonisierten Gesetzgebung. Demnach dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die
- die menschliche Gesundheit gefährden könnten,
- zu unvertretbaren Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel führen oder
- die von menschlichen Sinnen erfassbaren Eigenschaften der Lebensmittel beeinträchtigen, etwa Geschmack, Textur oder Farbe.
Als Hersteller müssen Sie sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden – unter anderem durch die Auswahl von Rohstoffen, die für die Herstellung von Materialien im Lebensmittelkontakt geeignet sind. Für einige Materialien gibt es bereit spezifische Regelungen zu Anforderungen für diese Substanzen. Das ist beispielsweise bei Kunststoff und Keramik der Fall.
Sie wollen einen Stoff für die Herstellung von Materialien im Lebensmittelkontakt verwenden, für den bislang keine Risikobewertung erfolgt ist? Dann können Sie ein Ersuchen um Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) an das BVL richten. Dem Ersuchen müssen Sie Hintergrundinformationen zur Erläuterung der wissenschaftlichen Problemstellung sowie des Gemeinschaftsinteresses beifügen.
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihr Ersuchen für eine Risikobewertung per E-Mail an das BVL:
- Fügen Sie Ihrem Ersuchen Hintergrundinformationen zur Erläuterung der wissenschaftlichen Problemstellung sowie eine Begründung des Gemeinschaftsinteresses bei.
- Das BVL prüft die Vollständigkeit und legt die Unterlagen gegebenenfalls dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Stellungnahme vor.
- Über das Vorliegen eines Gemeinschaftsinteresses entscheidet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und leitet im positiven Fall den. Antrag an die EFSA weiter.
Voraussetzungen
- Für den Stoff, den Sie zur Herstellung eines Lebensmittelkontaktmaterial verwenden möchten, gibt es noch keine europäischen harmonisierten Regelungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihre Anfrage muss Hintergrundinformationen zur Erläuterung der wissenschaftlichen Problemstellung sowie eine Begründung des Gemeinschaftsinteresses enthalten.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Prozesses hängt ab von den eingereichten Unterlagen und dem erforderlichen Prüfaufwand. Das Verfahren dauert gegebenenfalls länger, falls weitere Informationen angefordert werden müssen.
Rechtsbehelf
- Es sind keine Rechtsbehelfe gegenüber dem BVL vorgesehen.
- Widerspruch gegen einen Bescheid ist direkt bei der Europäischen Kommission einzureichen.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Risikobewertung von neuen Stoffen in nicht harmonisierten Lebensmittelkontaktmaterialien Durchführung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Fachlich freigegeben am
20.07.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Dienststelle Berlin Gerichtstraße, Referat 113
Adresse
13347 Berlin, Stadt
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
BVL-Dienststelle Berlin Gerichtstraße
Postanschrift
10832 Berlin, Stadt
Bankverbindung
Empfänger: Bundeskasse Trier
Bank: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken
BIC: MARKDEF1590
IBAN: DE81590000000059001020