Künstlersozialkasse die Änderung der Personendaten mitteilen

Leistungsbeschreibung

Für die Durchführung Ihrer Versicherung benötigt die Künstlersozialkasse immer Ihre aktuellen Daten.

Soweit Sie als künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, speichert die Künstlersozialkasse Ihre persönlichen Daten, soweit sie für die Durchführung und Abwicklung Ihrer Sozialversicherungspflicht erforderlich sind.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Vorname und Name
  • Künstlername
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Bankverbindung
  • gegebenenfalls Daten des SEPA-Lastschriftmandats
  • Status der Elterneigenschaft
  • sonstige Kontaktinformationen

Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der Künstlersozialkasse mit.

Sie können der Künstlersozialkasse ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.

Auch ein Sterbedatum muss der Künstlersozialkasse mitgeteilt werden.

Ihre Daten werden für die Kommunikation mit Ihnen, aber auch für den notwendigen Datenaustausch mit anderen Behörden, Leistungsträgern oder auch Banken genutzt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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