Zuständigkeitsfinder
Künstlersozialkasse die Änderung der Personendaten mitteilen
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung Ihrer Versicherung benötigt die Künstlersozialkasse immer Ihre aktuellen Daten.
Soweit Sie als künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, speichert die Künstlersozialkasse Ihre persönlichen Daten, soweit sie für die Durchführung und Abwicklung Ihrer Sozialversicherungspflicht erforderlich sind.
Hierzu gehören unter anderem:
- Vorname und Name
- Künstlername
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Anschrift
- Bankverbindung
- gegebenenfalls Daten des SEPA-Lastschriftmandats
- Status der Elterneigenschaft
- sonstige Kontaktinformationen
Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der Künstlersozialkasse mit.
Sie können der Künstlersozialkasse ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.
Auch ein Sterbedatum muss der Künstlersozialkasse mitgeteilt werden.
Ihre Daten werden für die Kommunikation mit Ihnen, aber auch für den notwendigen Datenaustausch mit anderen Behörden, Leistungsträgern oder auch Banken genutzt.
Verfahrensablauf
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Wählen Sie zunächst Ihr Anliegen aus.
- Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen.
- Tragen Sie Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch die Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Anschließend machen Sie die Angaben zu Ihrem Anliegen und laden die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen hoch.
Mitteilung per Post:
- Wenn sich Ihre Anschrift geändert hat: Füllen Sie das PDF-Formular "Neue Anschrift" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchten: Füllen Sie das PDF-Formular "SEPA-Lastschriftmandat Versicherte" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie Selbstzahlerin oder Selbstzahler sind und sich Ihre Bankverbindung geändert hat: Füllen Sie das PDF-Formular "Änderung der Bankverbindung" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie eine Mitteilung zum Thema Elterneigenschaft machen möchten: Füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung/Nachweis über die Elterneigenschaft" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Drucken Sie das ausgefüllte PDF-Formular aus.
- Sollten Sie auf der Internetseite der Künstlersozialkasse kein Mitteilungsformular zu Ihrem Anliegen finden, teilen Sie uns Ihr Anliegen unter Angabe der Versicherungsnummer bitte kurz formlos mit.
- Unterschreiben Sie das Formular oder Ihre Mitteilung und fügen Sie gerne ergänzende beziehungsweise die erforderlichen Unterlagen bei.
- Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.
Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Angaben und passt Ihre Daten an. Je nach Art der Änderung erhalten Sie gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung über die Änderung.
Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
Voraussetzungen
- Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Online-Antrag, PDF-Formular oder formlose Mitteilung
-
Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Änderung ab. Diese können beispielsweise sein:
- Geburtsurkunde,
- Heiratsurkunde,
- der Beschluss eines Gerichts oder
- eine Sterbeurkunde.
- Urkunden über die jeweilige Änderung sind immer in Kopie einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte teilen Sie die Änderung möglichst unverzüglich mit, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Das gilt insbesondere für die Mitteilung einer Elterneigenschaft.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 2 WochenDie Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen sowie von der Art der Änderung.
Rechtsgrundlage
- § 36a Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
- § 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
- § 11 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
- Zweite Verordnung über die Erfassung von Daten für die Träger der Sozialversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit (Zweite Datenerfassungs-Verordnung – 2. DEVO)
- Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (DEÜV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Nicht alle Änderungsmitteilungen haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Weiterführende Informationen
Urheber
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung
- Künstlersozialversicherung Änderung Grunddaten (Person)
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
22.07.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)