Registrierung des ELT Notsenders beantragen

Leistungsbeschreibung

Jedes 406 MHz ELT Notfallgerät strahlt bei Aktivierung eine eindeutige Kennung aus. Damit lassen sich

  • Rettungskräfte alarmieren,
  • empfangene Notrufe bestimmten Luftfahrzeugen zuordnen,
  • die Halterinnen und Halter informieren.

Damit sich ein Notruf einem Luftfahrzeug zuordnen lässt, müssen Sie als Halterin oder Halter zunächst den ELT Notsender Code Ihres Luftfahrzeuges registrieren beziehungsweise ändern lassen, wenn sich nur Daten ändern.

Insbesondere beim Import des Luftfahrzeugs aus dem Ausland oder beim Export muss die ELT-Kennung neu programmiert beziehungsweise geändert werden. Das gilt auch bei einem Halterwechsel.

Sie können folgende Leistungen mit dem Antrag erledigen:

  • Registrierung des ELT Notsender Codes
  • Änderung der Registrierung eines ELT Notsender Codes

Für die Registrierung oder die Änderung einer bestehenden Registrierung müssen Sie den ELT Code gemäß den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) angeben. Dies ist eine 15-stellige Identifikationsnummer, die Sie vom Hersteller Ihres Luftfahrzeuges erhalten.

Im Antrag müssen Sie zudem allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug machen und den Standort angeben. Sie müssen mindestens einen Notfallkontakt nennen. Es wird Ihnen aber dringend empfohlen, mindestens 2 Notfallkontakte anzugeben.

Mit der Registrierung oder der Änderung einer bestehenden Registrierung liegen dem Luftfahrt-Bundesamt die notwendigen Informationen bezüglich des ELT Notsenders vor.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-5480
Fax
+49 531 2355-5497
Fax
+49 531 2355-5498