Kostenerstattung für Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen bei der Agentur für Arbeit beantragen

Leistungsbeschreibung

Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderte Menschen sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Stärken und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt beweisen zu können. Mit einer Probebeschäftigung können Sie als Betrieb den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Alle Beteiligten können in dieser Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu 3 Monaten die Zusammenarbeit ausprobieren.

Die Kosten, die Ihnen im Rahmen dieser Probebeschäftigung entstehen, kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit erstatten. Dazu gehören üblicherweise

  • Lohn-/Gehaltskosten, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie
  • sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen
  • Umlagen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Person, die Sie zur Probe beschäftigen wollen, ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei Beginn des Probearbeitsverhältnisses hat.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Adresse
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon
+49 911 179-0
Fax
+49 911 179-2123