Anerkennung als Pharmaberater beantragen

Leistungsbeschreibung

Pharmazeutische Unternehmer oder Pharmazeutische Unternehmerinnen dürfen nach dem Arzneimittelrecht nur Personen mit entsprechender Sachkenntnis beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (Pharmaberater und Pharmaberaterinnen). 
Diese Sachkenntnis besitzen

  1. Apotheker und Apothekerinnen oder Personen mit einem Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung, 
  2. Apothekerassistenten und Apothekerassistentinnen sowie Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als technische Assistenten in der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder Veterinärmedizin,
  3. Pharmareferenten und Pharmareferentinnen.

Die zuständige Behörde kann eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkennen, die einer der Ausbildungen der genannten Personen mindestens gleichwertig ist. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 24 Standort Erfurt

Adresse
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Bemerkung: dient als Postanschrift

Lieferanschrift
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Telefon
+49 361 573831-240
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein

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