Sachkundeprüfung für die Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen beantragen

Leistungsbeschreibung

Bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische unterliegen Abgabebeschränkungen und weiteren gesetzlichen Regelungen. Wenn Sie als Hersteller, Einführer oder Händler gefährliche Stoffe und Gemische abgeben, müssen Sie Ihre Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung nachweisen können. Diesen Nachweis können Sie durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung erhalten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 73 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit

Postanschrift
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena

Adresse
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar