Einwände bezüglich der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten vorbringen

Leistungsbeschreibung

Durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes werden alle die Flächen erfasst, die auf Grund ihrer Lage statistisch gesehen einmal in hundert Jahren durch Hochwasser des entsprechenden Gewässers überschwemmt werden.

Ein Überschwemmungsgebiet wird auf der Grundlage einer fachtechnischen Berechnung nach der Prüfung aller eingegangener Stellungnahmen und Einwendungen festgesetzt.

Bei der hydraulischen Berechnung werden die beim Hochwasser zu erwartende Abflussmenge, das Gelände sowie andere Einflussgrößen berücksichtigt.

In einem Überschwemmungsgebiet gelten verschiedene Schutzbestimmungen und Verbote.

Innerhalb eines Verfahrens zur Festlegung des Überschwemmungsgebietes haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hinweise, Bedenken und Fragen dazu vorzutragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 41 - Hydrologischer Landesdienst, Hochwassernachrichtenzentrale

Adresse
Göschwitzer Str. 41
07745 Jena