Zuständigkeitsfinder
Löschung aus der Architektenliste beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können die Löschung aus der Architektenliste beantragen. Mit der Löschung verlieren Sie alle Rechte aber auch Pflichten, die mit der Eintragung in die Architektenliste einhergehen.
Zuständige Stelle
Architektenkammer Thüringen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Löschungsantrag
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 50,00 - 100,00 EURVorkasse: neinhttps://architekten-thueringen.de/kammer/satzungen/
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 4 - 8 Wochen
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Architektenkammer Thüringen
Fachlich freigegeben am
11.03.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adresse
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Bemerkung: 1. Etage
99084 Erfurt
Bemerkung: 1. Etage
Postanschrift
Postfach 900 414
99107 Erfurt
99107 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 14:00 Uhr
Verkehrsanbindung
alle Linien
Parkplätze
Parkplatz
Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
Gebühren: ja
Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
Gebühren: ja
Parkplatz
Parkhaus Hauptbahnhof
Gebühren: ja
Parkhaus Hauptbahnhof
Gebühren: ja
Mitarbeiter*innen
Herr Tobias Kettwig
Fax
0361 21050-30Zuständig für
- Thüringen:
- Architektenkammer - Anzeige der berufspraktischen Tätigkeit unter Aufsicht
- Architektenkammer - Eintragung in das Verzeichnis der freiwilligen Mitglieder (Absolventen)
- Architektenkammer - Eintragung in das Verzeichnis der freiwilligen Mitglieder (Ruheständler)
- Architektenkammer - Eintragung in die Interessentenliste als Mitgliedschaftsanwärter
- Architektenkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Innenarchitektin" / "Innenarchitekt" (ausländische Qualifikation, Niederlassung)
- Architektenkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin" / "Landschaftsarchitekt" (ausländische Qualifikation, Niederlassung)
- Architektenkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Stadtplanerin" / "Stadtplaner" (ausländische Qualifikation, Niederlassung)
- Architektenkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ / „Architekt“ (Hochbau); ausländische Qualifikation, Niederlassung
- Architektenkammer - Recht zur Führung von geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Dienstleister
- Architektenkammer - Recht zur Führung von geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Gesellschaften
- Architektenkammer Eintragung einer Kapitalgesellschaft beantragen
- Architektenkammer Eintragung einer Partnergesellschaft beantragen
- Eintragung in die Architektenliste beantragen
- Eintragung in die Stadtplanerliste beantragen
- Eintragung in die gemeinsamen Listen für Nachweisberechtigte bautechnischer Nachweise der AKT und IKT nach § 65 ThürBO vom 13. März 2014
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