Abbrennen von Feuerwerken anzeigen

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie pyrotechnisches Feuerwerk abbrennen dürfen, müssen Sie dies anzeigen. Sie können diese Dienstleistung in Anspruch nehmen, sofern es sich bei den beabsichtigten pyrotechnischen Gegenständen um solche der Kategorie F2, F3, F4, P1, P2, T1 oder T2 handelt. In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abgebrannt werden. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altersheimen, sowie Fachwerkhäusern ist verboten. Zu beachten ist, dass eine Anzeige nur unter bestimmten Voraussetzungen getätigt werden kann.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt

Adresse
Tennstedter Staße 8/9
99947 Bad Langensalza
Bemerkung: dient als Postanschrift

Lieferanschrift
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Telefon
+49 361 573831-000
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein

Gebäudezugänge