Als Versicherungsunternehmen Beendigung oder Änderung an der Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern und - beratern melden

Leistungsbeschreibung

Um ihr Gewerbe ausüben zu dürfen, müssen Versicherungsvermittler und -berater mit Erlaubnis jederzeit über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie verfügen.

Daher sind Sie als Versicherungsunternehmen verpflichtet, der zuständigen IHK zu melden, wenn dieser Versicherungsschutz nicht mehr vorliegt.

Dies ist insbesondere der Fall bei:

  • anfänglichem Nichtbestehen des Versicherungsverhältnisses
  • Beendigung, insbesondere Kündigung des Versicherungsvertrags
  • dem Ausscheiden eines Versicherungsnehmers aus einem Gruppenversicherungsvertrag
  • sonstigen Änderungen am Versicherungsvertrag, die den vorgeschriebenen Versicherungsschutz im Verhältnis zu Dritten beeinträchtigen können

Ab dem Datum des Eingangs der Meldung bei der IHK läuft die einmonatige Nachhaftungspflicht Ihres Versicherungsunternehmens. Endet der Versicherungsvertrag jedoch erst nach dem Eingang der Meldung bei der zuständigen IHK, beginnt die einmonatige Nachhaftungsfrist erst mit dem Vertragsende zu laufen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

IHK Gera Hauptgebäude

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

Adresse
Gaswerkstraße 23
07546 Gera
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle

Postanschrift
Postfach 3062
07490 Gera
Telefon
+49 365 8553-0
Öffnungszeiten

Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Linie 3
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Parkplatz
ausreichend vorhanden
Gebühren: nein

Gebäudezugänge