Bauen - Anzeige des Bauzustands

Leistungsbeschreibung

In Thüringen können die Bauaufsichtsbehörden und Prüfingenieure von Ihnen verlangen, Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten (als »Bauzustand bezeichnet«) anzuzeigen.

Es existieren noch weitere Leistungen für Bauen - Anzeige des Bauzustands:

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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