Eintragen eines Berechtigten, um das Grundbuch zu berichtigen

Leistungsbeschreibung

Sie sind Gläubiger einer Forderung und können nicht in das Recht oder das Eigentum des Schuldners/der Schuldnerin vollstrecken, weil diese/r nicht im Grundbuch eingetragen ist? 

Das Grundbuch ist infolge der Nichteintragung des Berechtigten unrichtig. 

Wenn Sie einen vollstreckbaren Titel gegen die Schuldnerin/den Schuldner haben, können Sie einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen. Damit kann der Schuldner/die Schuldnerin als Rechtsinhaber/in bzw. Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen werden. Mit Eintragung kann die Vollstreckung fortgeführt werden. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Amtsgericht Stadtroda

Postanschrift
Postfach 150
07641 Stadtroda

Adresse
Schloßstr. 2
07646 Stadtroda
Telefon
036428 46-0
Fax
036428 466-39