Wohngeld Erstantrag

Leistungsbeschreibung

Sie können Wohngeld als Mieter - sogenannter Mietzuschuss - oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum - sogenannter Lastenzuschuss - erhalten.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist. Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.

Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein.

Für die Miete oder allgemein Ihre finanzielle Belastung können Sie nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen einen finanziellen Zuschuss erhalten. Diese Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Wohngeldbehörde

Adresse
Schulgasse 15
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Fax
036691 70-750
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Parkplätze
Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Mitteilung über Veränderungen zum Wohngeldantrag auf Mietzuschuss / auf Lastenzuschuss - (Thüringen)
Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss