Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung

Leistungsbeschreibung

Die Ziele einer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege werden nicht kurzfristig erreicht. Wenn ein Pflegekind 18 Jahre alt wird, kann eine Hilfe fortgeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass erreichte Fortschritte in der Entwicklung des jungen Volljährigen nicht gefährdet werden. Junge Volljährige erhalten Hilfen, solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensweise nicht ermöglicht.

Bei der Fortführung der Hilfe wird das bisherige Angebot fortgesetzt.

Die Fortführung der Hilfe muss vor dem 18. Geburtstag beantragt werden. Sie kann bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bewilligt werden. In Ausnahmefällen kann sie auch darüber hinaus bewilligt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Jugendamt

Adresse
Goethestraße 10
07607 Eisenberg

Adresse
Goethestraße 12
07607 Eisenberg

Adresse
Carl-von-Ossietzky-Straße 15a
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Fax
036691 70-751
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Sonstiges

Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.