Alleinerbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragen

Leistungsbeschreibung

Hat die verstorbene Person kein Testament hinterlassen und keinen Erbvertrag geschlossen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie benötigen in vielen Fällen einen Nachweis über Ihr Erbrecht. 

Der Alleinerbschein bezeugt, dass Sie allein die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers antreten. Mit diesem erhalten Sie zum Beispiel Zugriff auf ein Bankkonto der verstorbenen Person oder Sie können Einträge im Grundbuch beantragen.  

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Amtsgericht Stadtroda

Postanschrift
Postfach 150
07641 Stadtroda

Adresse
Schloßstr. 2
07646 Stadtroda
Telefon
036428 46-0
Fax
036428 466-39