Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen Entgegennahme einer Unfall- bzw. Schadensfallanzeige

Leistungsbeschreibung

Nach dem in der Verordnung näher bestimmten Unfall- oder Schadensfall im Zusammenhang mit überwachungsbedürftigen Anlagen, hat der Arbeitgeber dieses Ereignis der Behörde anzuzeigen. Hierauf hin kann die zuständige Behörde eine sicherheitstechnische Beurteilung bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung durch eine zugelassene Überwachungsstelle anordnen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen

Adresse
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Bemerkung: dient als Postanschrift

Lieferanschrift
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera
Telefon
0361 57-3821100
Gebäudezugänge

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Betriebliche Unfall- und Schadenanzeige mit Arbeitsmitteln gemäß § 19 Abs. 1 BetrSichV