Architektenkammer Eintragung einer Kapitalgesellschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Will sich eine Kapitalgesellschaft in Thüringen dauerhaft niederlassen und in der Firma oder im Namen der Gesellschaft die Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplaner“ sowie den Zusatz „frei“ oder „freischaffend“ führen, muss sie in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Thüringen eingetragen sein. Die Eintragung muss schriftlich beantragt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Adresse
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Bemerkung: 1. Etage

Postanschrift
Postfach 900 414
99107 Erfurt
Telefon
0361 210500
Fax
0361 2105050
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

Verkehrsanbindung

alle Linien
Parkplätze
Parkplatz
Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
Gebühren: ja

Parkplatz
Parkhaus Hauptbahnhof
Gebühren: ja

Mitarbeiter*innen

Herr Tobias Kettwig
Fax
0361 21050-30
Zuständig für

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Eintragung / Änderung der Eintragung einer Berufsgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis gemäß §§ 9, 10 ThürAIKG
Antrag auf Löschung der Eintragung in die Listen und Verzeichnisse / auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ThürAIKG mit dem Zusatz 'im Ruhestand' oder 'i.R.'
Versicherungsbestätigung gemäß § 33 ThürAIKG