Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum allgemeinbildenden Schulbesuch in der Regel erst ab der 9. Klasse erhalten. In Ausnahmefällen kann die Aufenthaltserlaubnis auch für den Besuch einer niedrigeren Klassenstufe erteilt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis zum allgemeinbildenden Schulbesuch ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer des Schulbesuchs erteilt.

Während des Aufenthalts zum Schulbesuchs ist  ein Aufenthaltszweckwechsel in der Regel nur in den Fällen eines Anspruchs auf Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels möglich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Ausländerbehörde

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-745
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

Verkehrsanbindung

Formulare

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Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde