Feuerbestattungsanlagen Inbetriebnahme anzeigen

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 71 - Immissionsüberwachung, Überwachung Gentechnik

Adresse
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar

Postanschrift
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena