Ausnahmegenehmigung Eingriff an Öko-Tieren beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein zertifiziertes Öko-Unternehmen sind und Eingriffe an Ihren Tieren (Entfernung der Hornknospen bei Kälbern, Schwänze kupieren von Lämmern) vornehmen möchten, dann benötigen Sie vor dem Eingriff die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese überprüft die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Verzeichnis der zugelassenen Öko-Kontrollstellen auf der Seite der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)

Postanschrift
Postfach 100262
07702 Jena

Weitere Stellen