Zuständigkeitsfinder
Unternehmensgenehmigung zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen beantragen
Leistungsbeschreibung
Ohne Unternehmensgenehmigung darf niemand Eisenbahnverkehrsdienste erbringen. Die Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) erfüllt sind. Der zuständigen Genehmigungsbehörde muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung genügt wird. Für diese Zwecke hat der Antragsteller alle erforderlichen Angaben zu machen und zu belegen.
Verfahrensablauf
Das Unternehmen stellt beim Infrastrukturministerium einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Unternehmensgenehmigung für die Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen und reicht die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) ein, um nachzuweisen, dass es zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet ist. Der Antrag wird geprüft und innerhalb von 3 Monaten über den Antrag entschieden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, Referat 42 - Öffentlicher Personennahverkehr und Schienenpersonenfernverkehr.
Voraussetzungen
Der Antragsteller in Deutschland niedergelassen ist oder dort eine juristisch selbstständige Niederlassung betreibt und den Anforderung den §§ 6a - 6e AEG genügt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
1. Handelsregisterauszug
2. Auszug Gewerbezentralregister
3. Jahresabschluss
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
7. Führungszeugnis Geschäftsführung
8. Nachweis Haftpflichtversicherung
9a. Nachweis Sicherheitsbescheinigung
oder
9b. Bestellung des Betriebsleiters und des Stellvertreters einschließlich Führungszeugnisse, Prüfungszeugnisse gemäß Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung, Lebensläufe sowie die Geschäftsanweisung für den Betriebsleiter und den Stellvertreter
Welche Gebühren fallen an?
500 - 5.000 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
maximal 3 Monate (bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen)
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Weimar
Anträge / Formulare
keine
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Digitalisierung und Infrastruktur
Fachlich freigegeben am
03.03.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 42 - Öffentlicher Personennahverkehr und Schienenpersonenfernverkehr
Adresse
99096 Erfurt
Telefon
+49 361 5741110000Bemerkung: Zentrale Nummer des Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur