Fischereilichen Hegeplan anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Fischereiberechtigter oder Pächter des Fischereiausübungsrechtes für ein Gewässer sind, so müssen Sie für Ihren Fischereibezirk einen Hegeplan aufstellen und diesen der zuständigen Behörde anzeigen.

Für fischereiwirtschaftlich genutzte Fischteiche und Teiche, die weniger als zwölf Jahre mit Wasser bespannt sind, brauchen Sie keine Hegepläne aufzustellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Fischereibehörde

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-713
Fax
036691 70-745
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

Verkehrsanbindung