Zulassung von Unternehmen zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten (Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung)

Leistungsbeschreibung

Nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung dürfen Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, nur von Unternehmen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind.

Dazu ist eine für die Arbeiten geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattung im notwendigen Umfang durch den Unternehmer nachzuweisen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen

Adresse
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Bemerkung: dient als Postanschrift

Lieferanschrift
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera
Telefon
0361 57-3821100
Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Zulassung n. § 8 Abs. 8 i.V.m. Anh. I Nr. 2.4.2 Abs. 4 S. 1 GefStoffV für Unternehmen zur Durchführung v. Abbruch- u. Sanierungsarbeiten in/an bestehenden Anlagen, Bauten od. Fahrzeugen bei Vorhandensein v. Asbest in schwach gebundener Form