Zuständigkeitsfinder
Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) kann zu Forschungszwecken, im Rahmen kleiner Feldversuche oder Sortenerhaltung bzw. Produktinnovation die Genehmigung zur Verwendung konventionellen Saatguts erteilen. Die Anträge müssen über die für Ihren Betrieb zuständige private Ökokontrollstelle eingereicht werden. Ihre Kontrollstelle prüft die Plausibilität des Antrags und leitet diesen an das TLLLR weiter. Die Bearbeitungszeit beträgt 2 bis 4 Wochen. Anträge müssen vor Aussaat gestellt werden.
Verfahrensablauf
- Ausfüllen des Antrags zur Genehmigung konventionellen Saatguts zu Versuchszwecken, Forschung, Sortenerhalt, Produktinnovation durch den Betrieb
- alle Angaben im Antrag ausfüllen und an zuständige private Kontrollstelle weiterleiten
- Kontrollstelle prüft Antrag auf Plausibilität und leitet diesen an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
- TLLLR prüft Angaben und Genehmigung des Antrags
- Bescheiderstellung durch TLLLR
An wen muss ich mich wenden?
Für die Entgegennahme der Anträge wenden Sie sich an die für Ihren Betrieb zuständige Ökokontrollstelle.
Für die Genehmigung ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zuständig.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Telefon: +49 (0) 3641 57 4041 - 162 oder - 179
E-Mail: oeko@tlllr.thueringen.de
Zuständige Stelle
Für die Entgegennahme der Anträge wenden Sie sich an die für Ihren Betrieb zuständige Ökokontrollstelle.
Für die Genehmigung ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zuständig.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Telefon: +49 (0) 3641 57 4041 - 162 oder - 179
E-Mail: oeko@tlllr.thueringen.de
Voraussetzungen
- nur Saatgut zu Forschungszwecken, kleinen Feldversuchen, Sortenerhalt bzw. Produktinnovation
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag vollständig ausgefüllt
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren gemäß Nr. 5.9.1.6 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) erhoben.
- 75,- bis 1000,- Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
- vor Aussaat beantragen
- i. d. R. gilt Ausnahmegenehmigung für eine Saison, bei Forschungsprojekten ggf. für die Dauer des Projektes
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Rechtsgrundlage
- Anhang II Teil I Nummer 1.8.5.1. d) der Verordnung (EU) 2018/848
Weitere gesetzliche Grundlagen finden Sie in den nachstehenden Links.
- Verordnung (EU) 2018/848
- Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus sowie zur Regelung der Anforderungen an die Bio-Kennzeichnung in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen (Öko-Landbaugesetz - ÖLG)
- Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft vom 24. Juni 2004 (LandEForstWZustV TH 2004)
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Naumburger Str. 98, 07743 Jena schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Anträge / Formulare
Antrag Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut/nichtökologischen Pflanzkartoffeln
- Schriftform möglich: ja
- E-Mail möglich: ja
- Persönliches Erscheinen möglich: nein
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie über die nachstehenden Links.
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachlich freigegeben am
29.04.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Adresse
Mitarbeiter*innen
Referatsbereich Ökolandbau
Telefon
+49 361 574041-447- Thüringen:
- Ausnahmegenehmigung Eingriff an Öko-Tieren beantragen
- Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut beantragen
- Ausnahmegenehmigung synthetische Vitamine im Öko-Landbau füttern beantragen
- Landwirtschaftliche Fläche rückwirkend für Ökolandbau anerkennen
- Zukauf konventioneller Zuchttiere für Öko-Betrieb beantragen