Forst - Kahlschlag Genehmigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.

Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden.

Die Waldfunktionen müssen erhalten bleiben.

Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.  

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts

Adresse
Hallesche Straße 20
99085 Erfurt
Telefon
0361 57401-2050
Fax
0361 57401-2250