Bauartgenehmigung vorhabenbezogen beantragen

Leistungsbeschreibung

Bauarten müssen technischen Regeln entsprechen oder zugelassen sein. Tut eine Bauart dies nicht, kann sie trotzdem technisch geeignet sein. Dann brauchen Sie eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung. Dadurch wird deren Eignung extra nachgewiesen. Die Baubehörde prüft die Unterlagen und Nachweise zur Bauart, die Sie mit der Antragstellung vorlegen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 24 - Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen

Adresse
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
Telefon
+49 361 5741110000
Bemerkung: Zentrale Nummer des Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Öffnungszeiten

Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen.

In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.