Zuständigkeitsfinder
Förderung der Regionalentwicklung
Leistungsbeschreibung
Die Förderrichtlinie Regionalentwicklung unterstützt die regionale Entwicklung in Thüringen. Räume mit besonderen Entwicklungsbedarfen werden vorrangig gefördert. Förderanträge können von Landkreisen, Kommunen oder lokalen Vereinen gestellt werden. Der finanzielle Rahmen der Förderung liegt zwischen 10.000 € und 200.000 € an Zuwendung.
Bei der Antragstellung müssen die folgenden Ziele erfüllt sein:
- Umsetzung der Ziele des aktuellen Thüringer Landesentwicklungsprogramms sowie des entsprechenden Regionalplans
- Stärkung der Zusammenarbeit lokaler und regionaler Akteure
- Stabilisierung, Verbesserung und Ausweitung der interkommunalen Kooperationen
Verfahrensablauf
Die Richtlinie Regionalentwicklung ist Grundlage für die Umsetzung der genannten Ziele in Thüringen und damit Basis für alle Förderentscheidungen der Regionalentwicklung. Hierbei wird zwischen folgenden Förderungen unterschieden:
Teil A: Förderung der klassischen Regionalentwicklung
Mit der Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel werden insbesondere
- Regionale Entwicklungskonzepte,
- Machbarkeitsstudien,
- Umsetzungsmanagements sowie
- die Umsetzung von Schlüsselprojekte aus zuvor erstellten Konzepten aktiv gefördert.
Eine Förderung erfolgt nur, wenn die zuvor genannten drei Förderziele eingehalten werden.
Teil B: Förderung von Modellprojekten
Als Modellprojekte gelten Projekte und Maßnahmen, die einen neuartigen Beitrag zur Zukunftsfestigkeit der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen des demografischen Wandels in Thüringen leisten und den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen. Damit sind folgende Projekte und Maßnahmen im Detail zu verstehen:
- mit modellhaften, regional angelegten Kooperationen
- mit innovativen Herangehensweisen an interkommunale Herausforderungen
- zur Etablierung von unerprobten Projektträgerschaften
- zur Weiterentwicklung bestehender Daseinsvorsorgestrukturen
Die Einbeziehung von bürgerschaftlichem Engagement sowie die Verknüpfung mehrerer Handlungsfelder sind hierbei wünschenswert.
Antragsverfahren:
- Sie können den Antrag beim zuständigen Ministerium in einfacher Ausfertigung als Papierexemplar oder als Online-Antrag einreichen.
- Bei der Zusendung eines Papierexemplars ist dem zuständigen Ministerium zusätzlich ein digitales Antragsexemplar per E-Mail mit dem Betreff „Antrag Förderung Regionalentwicklung/“ an poststelle@tmikl.thueringen.de zuzusenden.
- Die Einreichung weiterer Unterlagen als Anlagen ist zulässig und erwünscht (zum Beispiel Konzepte, Pläne, Beschlüsse, Fotodokumentationen).
- Soweit es für die Bewertung des Antrags erforderlich ist, kann eine Nachforderung weiterer Unterlagen durch die Bewilligungsbehörde oder das zuständige Ministerium erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung:
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Steigerstraße 24
99096 Erfurt
Telefon +49 (0)361 57 3313 900
Referat 37, Regionalentwicklung für die Antragstellung Förderbereiche A und B
Zuständige Stelle
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Steigerstraße 24
99096 Erfurt
Telefon +49 (0)361 57 3313 900
Referat 37, Regionalentwicklung für die Antragstellung Förderbereiche A und B
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind enthalten in der Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels (Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel) in der Fassung vom 10. Juni 2024.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung
- Anlagen zum Antrag
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Ende der Antragsfrist für Bewilligungen in den Folgejahren ist stets der 30. September des aktuellen Jahres.
Bearbeitungsdauer
Ca. 6 Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Alle Bescheide werden mit einem Rechtsbehelf versehen.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.
Eine Entscheidung über die vorliegenden Anträge trifft das für Regionalentwicklung zuständige Ministerium grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Stichtags im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Urheber
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
09.04.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 52 (zuständig für Projekte und Förderung der Regionalentwicklung) sowie Referat 53 (zuständig für Demografiepolitik und Serviceagentur Demografischer Wandel)
Adresse
99096 Erfurt
Telefon
0361 574191-500Bemerkung: Bitte Betreff eintragen: Regionalentwicklung (Teil A und B) oder Demografie (Teil C)
Öffnungszeiten
Montag 9:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 9:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 9:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 9:00 - 15:30 Uhr
Freitag 9:00 - 15:30 Uhr
Hinweis: Es wird eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail empfohlen.
Ausschließlich mit Terminvereinbarung