Ingenieurkammer - Ruhen der Mitgliedschaft/Eintragungen

Leistungsbeschreibung

Kammermitgliedern (Beratende Ingenieure und/oder Bauvorlageberechtigte Ingenieure) wird ein zeitlich begrenztes Ruhen der Mitgliedschaft ermöglicht.
Sofern die eingetragene Person die Hauptwohnung, berufliche Niederlassung oder den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit in Thüringen aufgegeben hat oder bei vorübergehender Einstellung der Berufsausübung (Auslandsaufenthalts, Krankheit, Erziehung von Kindern oder Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen) kann die Kammer auf Antrag der eingetragenen Person, für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren, das Ruhen der Rechte und Pflichten aus der Eintragung anordnen. In diesen Fällen ist kein erneutes Eintragungsverfahren für die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit unter der geschützten Berufsbezeichnung durchzuführen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Thüringen

Adresse
Gustav-Freytag-Str. 1
99096 Erfurt
Telefon
0361 228730
Fax
0361 2287350
Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr*

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr*

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr*

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr*

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr*

*ausschließlich mit Terminvereinbarung


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Verkehrsanbindung
1
Parkplätze
Parkplatz
Parkhaus Am Stadion
Gebühren: ja

Gebäudezugänge

Formulare

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Ruhen der Eintragung(en)
Merkblatt zu § 12 Abs. 6 ThürAIKG (Ruhen der Mitgliedschaft nach § 21. Abs. 3 ThürAIKG)