Antrag auf lebensmittelrechtliche EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben

Leistungsbeschreibung

Nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU benötigen bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in Verkehr bringen, eine Zulassung. Hierzu gehören z. B. Schlachtbetriebe sowie Betriebe, die Milch, Fisch, Fleisch und Eier be- oder verarbeiten und diese Produkte nicht nur am Ort der Herstellung in Verkehr bringen. Auch Großküchen können unter die Zulassungspflicht fallen. Ausnahmen von der Zulassungspflicht bestehen für Betriebe der Primärproduktion, reine Transport- oder Lagertätigkeiten ohne Temperaturregelungen sowie für bestimmte lokale Formen des Einzelhandels.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 23 - Lebensmittelüberwachung

Adresse
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
0361 57-3815200

Formulare

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Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) - (Thüringen)
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Fleisch - (Thüringen)
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Lebende Muscheln - (Thüringen)
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Eier und Eiprodukte - (Thüringen)
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Fischereierzeugnisse - (Thüringen)
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Großküche - (Thüringen)
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Gelatine / Kollagen - (Thüringen)
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Kühllager - (Thüringen)
Beiblatt zum Betriebsspiegel - Milch - (Thüringen)
Erklärung zum Verzicht auf die Zulassung - Rückgabe der Zulassung - (Thüringen)
Erklärung zu Fachkenntnissen - (Thüringen)
Erklärung zur Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers (Selbstauskunft) - (Thüringen)