Schädlingsbekämpfung berufsmäßig: Anzeige zur erstmaligen Aufnahme von Tätigkeiten oder nach mehr als einjähriger Unterbrechung

Leistungsbeschreibung

Schädlingsbekämpfung zur Vernichtung von Schädlingen ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.

Wer Schädlingsbekämpfung

  • berufsmäßig bei anderen durchführt oder
  • nicht nur gelegentlich und in geringem Umfang im eigenen Betrieb, in dem Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, oder
  • in Einrichtung durchführen will oder
  • nach mehr als einjähriger Unterbrechung seine Tätigkeit wieder aufnehmen will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Lieferanschrift
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera
Telefon
0361 57-3821100
Gebäudezugänge

Formulare

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Anzeige über die Durchführung von gewerblichen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen