Architektenkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin" / "Landschaftsarchitekt" (ausländische Qualifikation, Niederlassung)

Leistungsbeschreibung

Die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin" / "Landschaftsarchitekt" ist in Thüringen reglementiert. Das heißt, das Führen dieser Berufsbezeichnungen ist durch gesetzliche Regelungen (Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ThürAIKG -) an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden.

Wenn Sie sich in Thüringen dauerhaft niederlassen und die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin" / "Landschaftsarchitekt" führen wollen, müssen Sie in die entsprechende Architektenliste bei der Architektenkammer Thüringen eingetragen sein. Die Eintragung muss beantragt werden.

Die Eintragung in die Architektenliste der Fachrichtung Landschaftsarchitektur und damit die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin" / "Landschaftsarchitekt" ist für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit hilfreich, bildet dafür aber keine zwingende Voraussetzung. Das bedeutet, Sie können sich auch ohne die Eintragung in die entsprechende Architektenliste auf dem Arbeitsmarkt bewerben und Tätigkeiten einer Landschaftsarchitektin / eines Landschaftsarchitekten (z.B. als Angestellte/r in einem Architekturbüro) ausüben. Sie dürfen dann aber nicht die geschützte Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin" / "Landschaftsarchitekt" führen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Adresse
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Bemerkung: 1. Etage

Postanschrift
Postfach 900 414
99107 Erfurt
Telefon
0361 210500
Fax
0361 2105050
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

Verkehrsanbindung

alle Linien
Parkplätze
Parkplatz
Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
Gebühren: ja

Parkplatz
Parkhaus Hauptbahnhof
Gebühren: ja

Mitarbeiter*innen

Herr Tobias Kettwig
Fax
0361 21050-30
Zuständig für

Formulare

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Bestätigung über die praktische Tätigkeit zur Vorlage an den Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Thüringen
Antrag auf Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste nach ThürAIKG
Nachweis Fortbildung gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung über die berufspraktische Tätigkeit einschließlich erforderlicher Fortbildungsmaßnahmen
Erklärung baugewerbliche Tätigkeit
Erklärung freie / freischaffende / selbständige Tätigkeit
Versicherungsbestätigung gemäß § 33 ThürAIKG
Anzeige der Änderung der beruflichen Tätigkeit
Antrag auf Anordnung des Ruhens der Rechte und Pflichten aus der Eintragung (§ 13 Abs. 6 Satz 1 ThürAIKG)
Antrag auf Löschung der Eintragung in die Listen und Verzeichnisse / auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ThürAIKG mit dem Zusatz 'im Ruhestand' oder 'i.R.'