Fachzahnarzt - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine ausländische Facharztqualifikation haben und in Deutschland als Fachzahnärztin/-arzt arbeiten wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Fachzahnarztqualifikation durch die zuständige Zahnärztekammer. Die Anerkennung Ihrer ausländischen Facharztqualifikation kann Ihnen nur erteilt werden, wenn die Gleichwertigkeit Ihrer Fachzahnarztausbildung mit der entsprechenden deutschen Fachzahnarztausbildung festgestellt wird. Die Anerkennung richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Thüringen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Landeszahnärztekammer Thüringen

Adresse
Barbarossahof 16
99092 Erfurt
Telefon
0361 7432-102
Fax
0361 7432-150

Formulare

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Antrag auf Anerkennung einer in einem Drittstaat erworbenen Fachzahnarztbezeichnung
Antrag auf Anerkennung einer innerhalb der Europäischen Union erworbenen Fachzahnarztbezeichnung
Erklärung gegenüber der Landesärztekammer Thüringen, Abteilung Weiterbildung