Ausländische Berufsqualifikationen als Übersetzer bzw. Übersetzerin ausüben

Leistungsbeschreibung

Der Beruf des ermächtigten Übersetzersbzw. der ermächtigten Übersetzerin ist reglementiert. Er berechtigt zur schriftlichen Sprachübertragung für gerichtliche, staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke. Die korrespondierende Sprache ist Deutsch. Eine Tätigkeit als ermächtigter Übersetzer bzw. Übersetzerin kann erst nach der Ermächtigung durch den  zuständigen Präsidenten oder die zuständige Präsidentin des Landgerichts ausgeübt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Landgericht Gera

Landgericht Gera

Postanschrift
Postfach 17 64
07501 Gera

Adresse
Rudolf-Diener-Straße 2
07545 Gera
Telefon
0365 834-0
Bemerkung: Telefonzentrale
Fax
0365 834-1000

Formulare

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Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscher, Gebärdendolmetscher, auf Ermächtigung als Übersetzer