Ausländische Berufsqualifikationen als Dolmetscher/in, Gebärdensprachdolmetscher/in ausüben

Leistungsbeschreibung

Der Beruf des allgemein beeidigten Dolmetschers/der allgemein beeidigten Dolmetscherin und Gebärdensprachdolmetschers/Gebärdensprachdolmetscherin ist reglementiert. Er berechtigt zur mündlichen Sprachübertragung bzw. zur Übertragung zwischen mündlicher Sprache und Gebärdensprache für gerichtliche, staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke. Die korrespondierende Sprache ist Deutsch. Eine Tätigkeit als allgemein beeidigter Dolmetscher/allgemein beeidigte Dolmetscherin und Gebärdensprachdolmetscher/Gebärdensprachdolmetscherin kann erst nach der allgemeinen Beeidigung durch den zuständigen Präsidenten/die zuständige Präsidentin des Landgerichts ausgeübt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Landgericht Gera

Landgericht Gera

Postanschrift
Postfach 17 64
07501 Gera

Adresse
Rudolf-Diener-Straße 2
07545 Gera
Telefon
0365 834-0
Bemerkung: Telefonzentrale
Fax
0365 834-1000

Formulare

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Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscher, Gebärdendolmetscher, auf Ermächtigung als Übersetzer