Beratung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

Leistungsbeschreibung

Den Industrie- und Handelskammern wurde mit § 46 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen übertragen. Die IHKs beraten zur Verwertung und Beseitigung von z. B. Gewerbeabfällen, Verpackungen und Elektronikschrott.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

IHK Gera Hauptgebäude

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

Adresse
Gaswerkstraße 23
07546 Gera
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle

Postanschrift
Postfach 3062
07490 Gera
Telefon
+49 365 8553-0
Öffnungszeiten

Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Linie 3
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Parkplatz
ausreichend vorhanden
Gebühren: nein

Gebäudezugänge