Sonntagsbeschäftigung: Ausnahmebewilligung (Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Inventur)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Arbeitgeber an einem Sonntag pro Kalenderjahr Arbeitnehmer beschäftigen wollen, weil Sie die gesetzlich vorgeschriebene Inventur durchführen wollen, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Lieferanschrift
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera
Telefon
0361 57-3821100
Gebäudezugänge

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Sonntag pro Kalenderjahr gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2c Arbeitszeitgesetz (ArbZG)