Wasserrechtliche Erlaubnis für den Bau, Ausbau oder die Nutzung eisenbahnspezifischer Infrastruktur beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn

  • errichten,
  • ausbauen oder
  • nutzen,

wirkt sich das in den meisten Fällen auf Gewässer aus.

Dazu zählen zum Beispiel

  • oberirdische Binnengewässer,
  • Küstengewässer oder
  • das Grundwasser.

Baukörper wie Gebäude oder Brücken sowie Baugrubensicherungen wie Spundwände, die ständig oder zeitweise in das Grundwasser eintauchen, können die Beschaffenheit von Gewässern beeinflussen. Gleiches gilt beispielsweise für Schmutz- oder Niederschlagswasser, das in umliegende Flüsse und Seen oder das Grundwasser eingeleitet wird.

Grundsätzlich bewirtschaftet der Staat die Gewässer. Wenn Sie daher eisenbahnspezifische Infrastruktur wie Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes bauen oder nutzen und dabei auf die Gewässer einwirken, brauchen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis. Die Erlaubnis beantragen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Sie haben keinen Anspruch darauf, die Gewässer nutzen zu dürfen. Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis liegt im Ermessen des EBA.

Um eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen, können Sie das Antragsportal des EBA nutzen. Dort finden Sie folgende Online-Anträge:

  • WREBAU für bauzeitliche Gewässerbenutzungen
  • WRE-ENG für Einleitungen von Niederschlagswasser in Gewässer

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Eisenbahn-Bundesamt - Referat 52

Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Standorte des Eisenbahn-Bundesamts

Postanschrift
Postfach 200565
53135 Bonn, Stadt
Telefon
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Fax
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