Dorferneuerung und –entwicklung – Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für Dorferneuerung und Dorfentwicklung beantragen. Die Regelfördersätze für die Dorferneuerung und –entwicklung betragen 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Gemeinde und gemeinnützigen juristischen Personen, sonst bis zu 35 %. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Was wird gefördert?

  • Beratung und Betreuung zur Umsetzung der Gemeindlichen Entwicklungskonzepte (GEK)
  • Aufwendungen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung,
  • Investive Vorhaben wie zum Beispiel Gestaltung öffentlicher Anlagen und Gebäude, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hofflächen,
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz
  • und anderes mehr.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Landratsamt Greiz

Adresse
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Telefon
03661 876-0
Fax
03661 876-222

Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Landratsamt
Anzahl: 20
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Bemerkung:

Haus 1, 2 und 3

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