Zweitwohnungsteuer

Leistungsbeschreibung

Die Städte und Gemeinden in Thüringen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Die Zweitwohnungssteuersatzung (ZwStSErf) wurde zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung Beschluss Nr. 1536/09 vom 28.10.2009 und ist unter "Rathaus - Stadtrecht" abrufbar. Die Zweitwohnungssteuer wird ab 01.08.2003 erhoben. Wer im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt mit Nebenwohnung gemeldet ist, kommt als Inhaber einer Zweitwohnung für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Betracht. Nach § 2 ZwStSErf unterliegen Inhaber von Zweitwohnungen, selbst wenn sie mit der Hauptwohnung in Erfurt gemeldet sind, der Zweitwohnungssteuer und sind nach § 9 ZwStSErf zur Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungssteuer verpflichtet. Der Steuersatz beträgt 16 % der Jahresnettokaltmiete.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern/Ermittlungsdienst

Besucheranschrift
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
9

1, 5

Formulare

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Zweitwohnungssteuer: Erklärung
Zweitwohnungssteuer: Erklärung für Verheiratete