Nebenwohnsitz anmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen befindet.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Die Zweitwohnungssteuersatzung (ZwStSErf) wurde zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung Beschluss Nr. 1536/09 vom 28.10.2009 und ist unter "Rathaus - Stadtrecht" abrufbar. Die Zweitwohnungssteuer wird ab 01.08.2003 erhoben. Wer im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt mit Nebenwohnung gemeldet ist, kommt als Inhaber einer Zweitwohnung für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Betracht. Nach § 2 ZwStSErf unterliegen Inhaber von Zweitwohnungen, selbst wenn sie mit der Hauptwohnung in Erfurt gemeldet sind, der Zweitwohnungssteuer und sind nach § 9 ZwStSErf zur Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungssteuer verpflichtet. Der Steuersatz beträgt 16 % der Jahresnettokaltmiete.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern/Ermittlungsdienst

Besucheranschrift
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
9

1, 5

Formulare

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Zweitwohnungssteuer: Erklärung
Zweitwohnungssteuer: Erklärung für Verheiratete