Zuständigkeitsfinder
Nebenwohnsitz anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen befindet.
Die Zweitwohnungssteuersatzung (ZwStSErf) wurde zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung Beschluss Nr. 1536/09 vom 28.10.2009 und ist unter "Rathaus - Stadtrecht" abrufbar. Die Zweitwohnungssteuer wird ab 01.08.2003 erhoben. Wer im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt mit Nebenwohnung gemeldet ist, kommt als Inhaber einer Zweitwohnung für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Betracht. Nach § 2 ZwStSErf unterliegen Inhaber von Zweitwohnungen, selbst wenn sie mit der Hauptwohnung in Erfurt gemeldet sind, der Zweitwohnungssteuer und sind nach § 9 ZwStSErf zur Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungssteuer verpflichtet. Der Steuersatz beträgt 16 % der Jahresnettokaltmiete.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der die Nebenwohnung liegt.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung (Meldeschein) bei der Meldebehörde (Meldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich)
- Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung)
- Bestätigung des Wohnungsgebers
ausgefüllter und unterschriebener Erklärungsvordruck mit beigefügten Unterlagen (z. B. Mietvertrag)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Der Bescheidzugang erfolgt per Post.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
02.12.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern/Ermittlungsdienst
Besucheranschrift
99085 Erfurt