Ordnungswidrigkeit anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Zeuge/Zeugin einer Ordnungswidrigkeit geworden sind, zum Beispiel einer illegalen Abfallentsorgung, können Sie insbesondere, wenn Ihnen durch eine Ordnungswidrigkeit ein Schaden entstanden ist, diesen Sachverhalt der zuständigen Verfolgungsbehörde oder auch der Polizei melden.

Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Ob daraufhin ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben also auch als eventueller Geschädigter darauf keinen Anspruch.

Auch anonymen Anzeigen geht die zuständige Stelle nach, wenn der geschilderte Sachverhalt es erfordert. Es ist aber hilfreich, wenn Sie Ihre Personalien angeben, damit Sie als Zeuge benannt werden können. Sie sind zur wahrheitsgemäßen Aussage als Zeuge verpflichtet.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Entgegennahme von Anzeigen auf der Grundlage der Stadtordnung bei störendem Verhalten, Verstößen gegen die Leinenpflicht, Hundekotbeseitigung sowie Verunreinigung verschiedener Art

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Allgemeiner Stadtordnungsdienst

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Verkehrsanbindung
2

9, 51, 60

1, 3, 4, 5, 6

52, 61, 155, 234/235